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Tarif- und Arbeitsverträge sehen oftmals sogenannte Ausschlussfristen vor. Das sind Fristen, innerhalb derer eine Vertragspartei gegenüber der anderen Vertragspartei in einer bestimmten Form – meist Schriftform – Ansprüche geltend machen muss, damit sie nicht verfallen.
In der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt kraft Gesetzes das Prinzip der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis, d. h. alle Gesellschafter sind geschäftsführungsbefugt. Die Ge-schäftsführung kann einem Gesellschafter übertragen werden.
Allein an das Alter anknüpfende Begünstigungen älterer und damit benachteiligende Regelungen jüngerer Arbeitnehmer sind diskriminierend im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Das LAG Berlin-Brandenburg hatte am 12. August 2014 zu Aktenzeichen 7 Sa 852/14 über die Frage zu entscheiden, ob einem gegen dieses Gebot verstoßenen Berufskraftfahrer verhaltensbedingt gekündigt werden könne.
§ 622 Abs. 2 BGB staffelt die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber bei längerer Betriebszu-gehörigkeit der Arbeitnehmer in mehreren Stufen.
Viele (arbeitsvertragliche oder tarifliche) Regelungen staffeln die Urlaubsdauer nach dem Alter der Arbeitnehmer.
Eine Selbstverständlichkeit hat jetzt noch einmal das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 20. Mai 2014, Az.: 2 Sa 17/14 klargestellt.
Urlaub bedeutet nach der deutschen Rechtsprechung Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitspflicht gegen Fortzahlung des Entgelts.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner neuen Entscheidung vom 21. Januar 2014, Akten-zeichen 3 AZR 807/11, klargestellt, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht von sich aus auf deren Anspruch auf eine Entgeltumwandlung hinweisen müssen.
Viele Arbeitsverträge und erst recht Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Das sind Fristen, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen.
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. April 2013, Az.: 2 Sa 237/12, besteht ein Arbeitsverhältnis unbefristet fort, wenn der zeitbefristete Arbeitsvertrag den Zwei-Jahres-Zeitraum des § 14 Abs. 2 TzBfG um einen Tag überschreitet.
Nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart, Aktenzeichen 13 U 78/12, stellt das Gericht die Grenzen eines Schmerzensgeldanspruchs fest.
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer unter gewissen Umständen einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der noch bestehende Urlaub nicht genommen werden kann.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013, Aktenzeichen: 7 ABR 69/11, hat das Gericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten des § 9 BetrVG im Entleiherbetrieb nicht mitzählen, aufgegeben.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 2013, Aktenzeichen: 9 AZR 461/11, können Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, während der Gesamtdauer der Elternzeit grundsätzlich zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist.
Wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die dreiwöchige Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage nach Zustellung einer arbeitgeberseitigen Kündigung einzuhalten zeigt die aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 02. November 2012, Aktenzeichen 6 Sa 1754/12.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2012 – 9 AZR 227/11 – hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abschließt, in denen der Arbeitgeber ihm für die geleisteten Dienste dankt, sein Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.